Öffnungszeiten
Einzeleintritt 2026
Jahreskarten
*1) Familie: 1 oder 2 erwachsene Personen in einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft mit beliebig vielen Kindern, für welche ein Kindergeldanspruch besteht, jedoch nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wobei sämtliche Personen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben müssen. Die Mitgliedschaft von Kindern bleibt bis zum Ende des Jahres gültig, in welchem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
*2) Alleinerziehend: eine erwachsene Person, die nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt, mit beliebig vielen Kindern, für welche ein Kindergeldanspruch besteht, jedoch nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, wobei sämtliche Personen einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben müssen. Die Mitgliedschaft von Kindern bleibt bis zum Ende des Jahres gültig, in welchem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
*3) Jugendliche: längstens bis zum 18. Lebensjahr.
*4) Ermäßigt: für Schwerbehinderte ab 50 % unter Vorlage des Ausweises.